Integration

Ein tiefgreifendes Verstehen sämtlicher Risiken, die ein Portfolio beinhaltet, ist unabdingbare Voraussetzung, um langfristige und nachhaltige risikoadjustierte Renditen zu erzielen. Durch die Integration von ESG-Kriterien gewährleistet die Pensionskasse Swiss Re, dass materielle ESG-Risiken und ESG-Chancen berücksichtigt werden. Dies beginnt bei der Auswahl und Kontrolle von Vermögensverwaltern und geht über die Verwendung von ESG-Benchmarks bis hin zur Stimmrechtsausübung.

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Auswahl und Kontrolle: Vermögenverwalter

Obwohl die Pensionskasse Swiss Re und Swiss Re diesbezüglich zahlreiche Parallelen aufweisen, gibt es aufgrund der unterschiedlichen Vermögensallokation und der eingesetzten Vermögensverwalter einige Unterschiede.

Damit eine ESG Integration gewährleistet ist, hat die Pensionskasse Swiss Re ESG-Monitoring- und ESG-Reporting-Prozesse bei allen Einanlegerfonds und Schweizer Immobilien Direktanlagen eingeführt. Diese werden jährlich überprüft.

Bei sämtlichen Einanlegerfonds ist das Einhalten der zur Anwendung kommenden Ausschlusslisten verbindlich.

Ferner werden bei der Vergabe von externen Mandaten – bei ansonst gleicher Qualifikation – Unterzeichner der "UN Principles for Responsible Investment" bevorzugt.

 

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