Definitive Verzinsung der Altersguthaben in Pensionsplan (inkl. VP-Konto) und des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2022

2022 wurde vor allem durch den Ukrainekrieg sowie die dadurch gestiegenen Energiekosten und weiter verstärkte Inflationsdynamik geprägt.

 Dies sorgte für spürbare wirtschaftliche und gesellschaftliche Belastungen. Die Inflation in der Schweiz erreichte per Ende November 2022 3,0 % und lag damit auf dem höchsten Stand seit fast dreissig Jahren.

Um die Inflation einzudämmen, haben die Zentralbanken FED, EZB und auch die SNB begonnen, die Leitzinsen signifikant zu erhöhen. Diese Zinsentwicklung und damit einhergehende Rezessionssorgen belasteten insbesondere die Aktienmärkte stark. Zugleich führten die deutlich gestiegenen Zinssätze in den USA, Europa, aber auch in der Schweiz zu hohen Verlusten auf den Obligationen. Diese Entwicklungen resultierten in einer stark negativen Perfomance, welche den Deckungsgrad unserer Pensionskasse spürbar reduzierte.

Trotz dieses widrigen Umfelds konnte die Pensionskasse die geschätzte Wertschwankungsreserve auf einem hohen Niveau von ca. 116.2% per                    30. November 2022 halten.

Definitive Verzinsung des Altersguthabens im Pensionsplan und VP-Konto für das Jahr 2022

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 Folgendes entschieden:

  1. Das obligatorische und überobligatorische Altersguthaben im Pensionsplan und im VP-Konto wird rückwirkend per 1. Januar 2022 mit 1,50% verzinst, was dem für Rentenbezüger momentan garantierten Zinssatz von 1,50% auf das Rentenkapital entspricht.
  2. Der provisorische Deckungsgrad per 30. November 2022 erlaubt zudem, die in den letzten Jahren erfolgte Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern teilweise auszugleichen, ohne die nachhaltige finanzielle Sicherheit der Pensionskasse Swiss Re zu gefährden. Die Ausgleichsverzinsung beträgt 0,50% auf dem obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben im Pensionsplan und im VP-Konto für das Jahr 2022. Somit konnte dem Anliegen des Stiftungsrats, die in den Vorjahren entstandene Ungleichbehandlung zwischen den Generationen bei künftigen Verzinsungen zu berücksichtigen, im Jahr 2022 entsprochen werden. 

Aktive Versicherte und Bezüger einer Lohnersatzleistung oder einer temporären Invalidenpension

Die ordentliche Verzinsung von 1,50% sowie die Ausgleichsverzinsung von 0,50% wird für alle Versicherten gewährt, die am 31. Dezember 2022 dem aktiven Versichertenbestand angehören, resp. per 31. Dezember 2022 eine Lohnersatzleistung oder eine temporäre Invalidenpension beziehen. Bei einem unterjährigen Eintritt im Jahr 2022 werden sowohl die ordentliche Verzinsung als auch die Ausgleichsverzinsung pro rata gewährt. Der gesamte Zinsbetrag wird dem Altersguthaben per 31. Dezember 2022 gutgeschrieben.

Definitive Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2022

Der Stiftungsrat bestätigt, dass der Zinssatz für die Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2022 bei 0,00% bleibt.

Die aktiven Versicherten geniessen eine Kapitalzinsgarantie im Kapitalplan. Das heisst, sie erhalten bei Auszahlung des Kapitalplans (z.B. bei Austritt, Pensionierung, Tod, 100% Invalidität) mindestens die einbezahlten Beiträge und Einkäufe zuzüglich allfällige vom Stiftungsrat beschlossene Verzinsungen (über die gesamte Laufzeit gerechnet). Zusätzlich können sie von der Performance des "UBS AST2 EA Kapital Plus 2019" profitieren. Im Vorsorgefall erhalten sie immer den höheren der beiden Werte Sparkapital und Wert der Fondsanteile. Damit haben die Versicherten kein Verlustrisiko aufgrund von Kursverlusten, können aber zu 100% von Kurssteigerungen profitieren.

Unterjähriger Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben im Pensionsplan (inkl. VP-Konto) für das Jahr 2023

Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Aussichten sowie der hohen Volatilität auf den Kapitalmärkten behält der Stiftungsrat ein vorsichtiges Zinsversprechen für das Jahr 2023 bei und hat deshalb an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 entschieden, den unterjährigen Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben im Pensionsplan (inkl. VP-Konto) für das Jahr 2023 bei 0,25% festzulegen.


Unterjähriger Zinssatz für die Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für 2023

Aufgrund der Kapitalgarantie hat der Stiftungsrat entschieden, den unterjährigen Zinssatz für die Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2023 auf 0,00% festzulegen.