Unbefristeter Arbeitsvertrag
Die Aufnahme in die Pensionskasse erfolgt mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Das Reglement der Pensionskasse ist integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages und wird jedem Mitarbeitenden zugänglich gemacht. Im Kurzbericht und in der Jahresrechnung finden sich weitere Informationen über die Pensionskasse.
Bis zum 31. Dezember, der der Vollendung des 19. Altersjahres folgt oder damit zusammenfällt, ist der Versicherte gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert (Risikoversicherung). Ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 19. Altersjahres sind auch die Altersleistungen versichert (Vollversicherung.)
Die Austrittsleistung der bisherigen Vorsorgeeinrichtung muss in die neue Pensionskasse überwiesen werden. Die eingebrachte Austrittsleistung wird benützt, um Einkäufe in den Pensionsplan zu tätigen. Verbleibt ein Restbetrag, nachdem sich die versicherte Person vollständig in den Pensionsplan eingekauft hat, so wird dieser übersteigende Teil der Eintrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank überwiesen.
Möchten Sie selbst berechnen, wie Ihre voraussichtlichen Leistungen im Alter im Pensionsplan nach dem Einbringen der Freizügigkeitsleistung und einem allfälligen persönlich durch Sie geleisteten Einkauf aussehen? Im Simulationstool von MySwissRePension (unter MyHR / Payroll & Benefits incl. Pension Fund) können Sie die Berechnungen erstellen.