Ab dem 58. Altersjahr ist eine freiwillige vorzeitige Pensionierung möglich. Diese freiwillige vorzeitige Pensionierung kann vollständig sein, d.h. zu 100% oder auch nur teilweise, z.B. zu 20%.
Bei Teilpensionierung muss die vollständige Pensionierung in maximal drei Schritten erreicht sein (siehe "Teilpensionierung").
Die voraussichtliche Alterspension berechnet sich aufgrund des im Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung vorhandenen Altersguthabens im Pensionsplan und im VP-Konto und dem zu diesem Zeitpunkt gemäss Rücktrittsalter gültigen geburtsjahrabhängigen Umwandlungssatz basierend auf der gewählten Option der Hinterlassenenpension.
Im Simulationstool von
MySwissRePension können Sie für verschiedene Rücktrittsalter die voraussichtliche Alterspension berechnen lassen.
Es kann maximal ein Alterskapital von CHF 4'000'000 verrentet werden, ein allfällig überschiessender Teil des Sparkapitals wird als einmalige Kapitalauszahlung ausgerichtet.
Mit der freiwilligen vorzeitigen Pensionierung wird automatisch das Sparkapital bzw. der allenfalls höhere Wert der Fondsanteile aus dem Kapitalplan fällig.
Bei einer freiwilligen vorzeitigen Teilpensionierung wird das Sparkapital im Kapitalplan proportional zum Pensionierungsgrad ausbezahlt, das verbleibende Sparkapital bleibt bis zur vollständigen Pensionierung im Kapitalplan.
Versicherte haben die Möglichkeit das vorhandene Altersguthaben im Pensionsplan und VP-Konto oder einen Teil davon in Form von Kapital, anstatt in Form einer Pension zu beziehen.
Ergänzungspension
Bei einer freiwilligen vorzeitigen Pensionierung muss die Ergänzungspension grundsätzlich vom Versicherten finanziert werden. Der Versicherte kann eine Ergänzungspension über Einzahlungen in das VP-Konto finanzieren oder durch eine lebenslange Kürzung der Altersrente.