Pläne

Bei der Pensionskasse Swiss Re werden zwei Vorsorgepläne geführt. Die Leistungen richten sich nach dem Reglement.

V E R G L E I C H

Pensionsplan

Kapitalplan

Versichert

Jahressalär

Bonus / API

Sparbeiträge

Arbeitgeber  9.5% ab Alter 20 bis Alter 24 und 18.5% ab Alter 25
Arbeitnehmer 9.5% oder 4.8% oder 0% (wahlweise)

Arbeitgeber 10% vom API

Investition

In alle Anlageklassen der Pensionskasse

In den UBS AST2 Kapital Plus Fonds

Anlagestrategie

Liquidität                       2%
Aktien                          26%
Obligationen              45%
Immobilien                 24%
Alternative Anlagen    3%
Liquidität                       0%
Aktien                          34%
Obligationen              53%
Immobilien                 13%
Alternative Anlagen    0%

Verzinsung

Gemäss Entscheid des Stiftungsrates, bei einem Deckungsgrad >105% mind. den BVG-Mindestzinssatz. Der Zins wird jährlich gutgeschrieben und auf kumuliert.

Ab 2018 generell mit 0% verzinst.

Mitarbeiter, welche bis zum 31.12.2019 in die Pensionskasse der Swiss Re eingetreten sind, erhalten die Gewinnbeteiligung zu 100%.

Die Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter, welche nach dem 31.12.2019 eintreten, wird nach der Anzahl der vollendeten Dienstjahre berechnet. Mehr Informationen im Merkblatt "Einkauf in die Pensionskasse" 

Einkaufspotenzial

Gemäss BVG Alter des Versicherten und Höhe des versicherten Jahreslohns (Anhang A Tabelle Einkauf in den Pensionsplan)

Gemäss BVG Alter des Versicherten und der durchschnittlichen Höhe der zwei letzten Boni / APIs (Anhang A Tabelle Einkauf in den Kapitalplan)

Einkauf möglich bis Alter

70, sofern Sie bis dann erwerbstätig sind.

67, sofern Sie bis dann erwerbstätig sind.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Ja, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie die 3-Jahres-Frist gemäss BVG Art. 79 lit b.

Ja, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie die 3-Jahres-Frist gemäss BVG Art. 79 lit b.

Bei Verlassen von
Swiss Re

Wird an die neue Pensionskasse überwiesen oder auf ein gesperrtes Freizügigkeitskonto (bei einem Austritt ohne neuen Arbeitgeber) oder auf Ihr privates Bankkonto sofern Sie die Bedingungen einer Barauszahlung erfüllen.

Wird an die neue Pensionskasse überwiesen oder auf ein gesperrtes Freizügigkeitskonto (bei einem Austritt ohne neuen Arbeitgeber) oder auf Ihr privates Bankkonto sofern Sie die Bedingungen einer Barauszahlung erfüllen.

Bei Wohneigentumsvorbezug oder Scheidung

Der Pensionsplan wird erst subsidiär zum Kapitalplan und zum VP-Konto bei einem WEF-Bezug oder einer Scheidungsauszahlung belastet

Der WEF und die Scheidungsauszahlung werden zuerst aus dem VP-Konto und dem Kapitalplan bedient, wenn diese nicht ausreichen, wird der Rest aus dem Pensionsplan bezogen

Bei Pensionierung

Der Versicherte kann wählen, ob er aus dem Pensionsplan eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung wünscht. Diese zwei Möglichkeiten können auch mit jedem Prozentsatz kombiniert werden.

Der Versicherte erhält ausschliesslich eine einmalige Kapitalauszahlung