Pläne
Bei der Pensionskasse Swiss Re werden zwei Vorsorgepläne geführt. Die Leistungen richten sich nach dem Reglement.
V E R G L E I C H |
Pensionsplan |
Kapitalplan |
---|---|---|
Versichert |
Jahressalär |
Bonus / API |
Sparbeiträge |
Arbeitgeber 9.5% ab Alter 20 bis Alter 24 und 18.5% ab Alter 25 Arbeitnehmer 9.5% oder 4.8% oder 0% (wahlweise) |
Arbeitgeber 10% vom API |
Investition |
In alle Anlageklassen der Pensionskasse |
In den UBS AST2 Kapital Plus Fonds |
Anlagestrategie |
Liquidität 2% Aktien 26% Obligationen 45% Immobilien 24% Alternative Anlagen 3% | Liquidität 0% Aktien 34% Obligationen 53% Immobilien 13% Alternative Anlagen 0% |
Verzinsung |
Gemäss Entscheid des Stiftungsrates, bei einem Deckungsgrad >105% mind. den BVG-Mindestzinssatz. Der Zins wird jährlich gutgeschrieben und auf kumuliert. |
Ab 2018 generell mit 0% verzinst.
Mitarbeiter, welche bis zum 31.12.2019 in die Pensionskasse der Swiss Re eingetreten sind, erhalten die Gewinnbeteiligung zu 100%. Die Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter, welche nach dem 31.12.2019 eintreten, wird nach der Anzahl der vollendeten Dienstjahre berechnet. Mehr Informationen im Merkblatt "Einkauf in die Pensionskasse" |
Einkaufspotenzial |
Gemäss BVG Alter des Versicherten und Höhe des versicherten Jahreslohns (Anhang A Tabelle Einkauf in den Pensionsplan) |
Gemäss BVG Alter des Versicherten und der durchschnittlichen Höhe der zwei letzten Boni / APIs (Anhang A Tabelle Einkauf in den Kapitalplan) |
Einkauf möglich bis Alter |
70, sofern Sie bis dann erwerbstätig sind. |
67, sofern Sie bis dann erwerbstätig sind. |
Steuerliche Abzugsfähigkeit |
Ja, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie die 3-Jahres-Frist gemäss BVG Art. 79 lit b. |
Ja, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie die 3-Jahres-Frist gemäss BVG Art. 79 lit b. |
Bei Verlassen von Swiss Re |
Wird an die neue Pensionskasse überwiesen oder auf ein gesperrtes Freizügigkeitskonto (bei einem Austritt ohne neuen Arbeitgeber) oder auf Ihr privates Bankkonto sofern Sie die Bedingungen einer Barauszahlung erfüllen. |
Wird an die neue Pensionskasse überwiesen oder auf ein gesperrtes Freizügigkeitskonto (bei einem Austritt ohne neuen Arbeitgeber) oder auf Ihr privates Bankkonto sofern Sie die Bedingungen einer Barauszahlung erfüllen. |
Bei Wohneigentumsvorbezug oder Scheidung |
Der Pensionsplan wird erst subsidiär zum Kapitalplan und zum VP-Konto bei einem WEF-Bezug oder einer Scheidungsauszahlung belastet |
Der WEF und die Scheidungsauszahlung werden zuerst aus dem VP-Konto und dem Kapitalplan bedient, wenn diese nicht ausreichen, wird der Rest aus dem Pensionsplan bezogen |
Bei Pensionierung |
Der Versicherte kann wählen, ob er aus dem Pensionsplan eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung wünscht. Diese zwei Möglichkeiten können auch mit jedem Prozentsatz kombiniert werden. |
Der Versicherte erhält ausschliesslich eine einmalige Kapitalauszahlung |