Pläne
Bei der Pensionskasse Swiss Re werden zwei Vorsorgepläne geführt. Die Leistungen richten sich nach dem Reglement.
V E R G L E I C H |
Pensionsplan |
Kapitalplan |
---|---|---|
Versichert |
Jahressalär |
Bonus / API |
Sparbeiträge |
Arbeitgeber 18.5% Arbeitnehmer 9.5% oder 4.8% oder 0% (wahlweise) |
Arbeitgeber 10% vom API |
Investition |
In alle Anlageklassen der Pensionskasse |
In den UBS AST2 Kapital Plus Fonds |
Anlagestrategie |
Liquidität 2% Aktien 24% Obligationen 44% Immobilien 24% Alternative Anlagen 6% | Liquidität 0% Aktien 34% Obligationen 53% Immobilien 13% Alternative Anlagen 0% |
Verzinsung |
Gemäss Entscheid des Stiftungsrates, bei einem Deckungsgrad >100% mind. den BVG Mindestzinssatz. Der Zins wird jährlich gutgeschrieben und auf kumuliert. |
Gemäss Entscheid des Stiftungsrates. Ab 2018 generell mit 0% verzinst.
Mitarbeiter, welche bis zum 31.12.2019 in die Pensionskasse der Swiss Re eingetreten sind, erhalten die Gewinnbeteiligung zu 100%. Die Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter, welche nach dem 31.12.2019 eintreten, wird nach der Anzahl der vollenedeten Dienstjahre berechnet. Mehr Informationen im Merkblatt "Einkauf in die Pensionskasse" |
Einkaufspotenzial |
Gemäss BVG Alter des Versicherten und Höhe des versicherten Jahreslohns (Anhang A Tabelle Einkauf in den Pensionsplan) |
Gemäss BVG Alter des Versicherten und der durchschnittlichen Höhe der zwei letzten Boni / APIs (Anhang A Tabelle Einkauf in den Kapitalplan) |
Einkauf möglich bis Alter |
65 |
62 |
Steuerliche Abzugsfähigkeit |
Ja, sofern alle Bedingungen erfüllt sind |
Ja, sofern alle Bedingungen erfüllt sind |
Bei Verlassen von Swiss Re |
Wird an die neue Pensionskasse überwiesen oder auf ein FZL Konto oder auf Ihre privates Bankkonto sofern Sie die Schweiz dauerhaft verlassen haben |
Wird an die neue Pensionskasse überwiesen oder auf ein FZL Konto oder auf Ihre privates Bankkonto sofern Sie die Schweiz dauerhaft verlassen haben |
Bei Wohneigentumsvorbezug oder Scheidung |
Der Pensionsplan wird erst subsidiär zum Kapitalplan bei einem WEF Bezug oder einer Scheidungsauszahlung belastet |
Der WEF wird zuerst aus dem Kapitalplan bedient, wenn dieser nicht ausreicht, wird der Rest aus dem Pensionsplan bezogen |
Bei Pensionierung |
Der Versicherte kann wählen, ob er aus dem Pensionsplan eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung wünscht. Diese zwei Möglichkeiten können auch mit jedem Prozentsatz kombiniert werden. |
Der Versicherte erhält ausschliesslich eine einmalige Kapitalauszahlung |