Definitive Verzinsung des Altersguthabens im Pensionsplan und VP-Konto für das Jahr 2023

Definitive Verzinsung des Altersguthabens im Pensionsplan und VP-Konto für das Jahr 2023

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 07. Dezember 2023 Folgendes entschieden:

  1. Das obligatorische und überobligatorische Altersguthaben im Pensionsplan und im VP-Konto wird rückwirkend per 1. Januar 2023 mit 1,50% verzinst, was dem für Rentenbezüger momentan garantierten Zinssatz von 1,50% auf das Rentenkapital entspricht.
  2. Der provisorische Deckungsgrad per 30. November 2023 erlaubt zudem, die in den letzten Jahren erfolgte Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern teilweise auszugleichen, ohne die nachhaltige finanzielle Sicherheit der Pensionskasse Swiss Re zu gefährden. Die Ausgleichsverzinsung beträgt 3,50% auf dem obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben im Pensionsplan und im VP-Konto für das Jahr 2023. Somit konnte dem Anliegen des Stiftungsrats, die in den Vorjahren entstandene Ungleichbehandlung zwischen den Generationen bei künftigen Verzinsungen zu berücksichtigen, im Jahr 2023 entsprochen werden.

Aktive Versicherte und Bezüger einer Lohnersatzleistung oder einer temporären Invalidenpension

Die ordentliche Verzinsung von 1,50% sowie die Ausgleichsverzinsung von 3,50% wird für alle Versicherten gewährt, die am 31. Dezember 2023 dem aktiven Versichertenbestand angehören, resp. per 31. Dezember 2023 eine Lohnersatzleistung oder eine temporäre Invalidenpension beziehen. Bei einem unterjährigen Eintritt im Jahr 2023 werden sowohl die ordentliche Verzinsung als auch die Ausgleichsverzinsung pro rata gewährt. Der gesamte Zinsbetrag wird dem Altersguthaben per 31. Dezember 2023 gutgeschrieben.

Definitive Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2023

Der Stiftungsrat bestätigt, dass der Zinssatz für die Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2023 bei 0,00% bleibt.

Die aktiven Versicherten geniessen eine Kapitalzinsgarantie im Kapitalplan. Das heisst, sie erhalten bei Auszahlung des Kapitalplans (z.B. bei Austritt, Pensionierung, Tod, 100% Invalidität) mindestens die einbezahlten Beiträge und Einkäufe zuzüglich allfällige vom Stiftungsrat beschlossene Verzinsungen (über die gesamte Laufzeit gerechnet). Zusätzlich können sie von der Performance des "UBS AST2 EA Kapital Plus 2019" profitieren. Im Vorsorgefall erhalten sie immer den höheren der beiden Werte Sparkapital und Wert der Fondsanteile. Damit haben die Versicherten kein Verlustrisiko aufgrund von Kursverlusten, können aber zu 100% von Kurssteigerungen profitieren.

Unterjähriger Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben im Pensionsplan (inkl. VP-Konto) für das Jahr 2024.

Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Aussichten sowie der hohen Volatilität auf den Kapitalmärkten behält der Stiftungsrat ein vorsichtiges Zinsversprechen für das Jahr 2024 bei und hat deshalb an seiner Sitzung vom 07. Dezember 2023 entschieden, den unterjährigen Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben im Pensionsplan (inkl. VP-Konto) für das Jahr 2024 bei 1,25% festzulegen.


Unterjähriger Zinssatz für die Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für 2024

Neu wurde im Reglement 2024 die Verzinsung im Kapitalplan reglementarisch auf 0% festgelegt.