Kapitalplan

Einkäufe in den Kapitalplan sind nur bis 3 Jahre vor der Pensionierung möglich, längstens bis zum 67. Altersjahr, da bei der Pensionierung das Sparguthaben aus dem Kapitalplan zwingend ausgezahlt wird. Es besteht keine Möglichkeit eine Rente aus dem Kapitalplan zu beziehen.
Einkäufe erhöhen das Sparkapital. Der maximal mögliche Einkaufsbetrag richtet sich nach dem durchschnittlichen Beitragslohn der letzten 2 Jahren und dem Prozentsatz in der Einkaufstabelle im Anhang A des Reglements. Sollte im Pensionsplan eine Überversicherung bestehen, d.h. dass im Pensionsplan ein höheres Sparkapital vorhanden ist, als gemäss Einkaufstabelle erlaubt ist, so wird dieser Überschuss an das Einkaufspotenzial im Kapitalplan angerechnet. Dies gilt gleichermassen für nicht eingebrachte Freizügigkeitsleistungen und den Teil des Säule-3a-Kontos, welches den erlaubten Betrag gemäss BSV übersteigt (Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens).

Bitte beachten Sie, dass Sie pro Jahr maximal drei Einkäufe mit einem gesamten Betrag von CHF 1'300'000 machen können. 

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Steuerliche Aspekte

Einkäufe in die Pensionskasse können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, massgebend ist jedoch immer der Entscheid der Steuerbehörde. Nach einem Einkauf darf innerhalb von drei Jahren kein Kapitalbezug getätigt werden. Halten Sie diese Frist nicht ein, kann Ihnen die Steuerbehörde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Einkäufen rückwirkend aberkennen. Die Summe der Einkäufe der letzten 3 Jahren darf nicht als Kapital ausbezahlt werden.

Zu den Kapitalauszahlungen zählen:

  • Vorbezug Wohneigentumsförderung
  • Freiwillige Kapitalauszahlung bei der Pensionierung beziehungsweise reglementarisch vorgesehene Kapitalauszahlung
  • Barauszahlung infolge Aufnahme selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Auswanderung

Nicht davon betroffen sind:

  • Kapitalauszahlungen im Invaliditäts- oder Todesfall

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Wichtige Hinweise

Bei einer Einzahlung ist ausserdem Folgendes zu beachten:

  • Versicherte, die einen Vorbezug für Wohneigentum aus der Pensionskasse genommen haben, können keine Einkäufe tätigen, solange der Vorbezug nicht vollständig zurückbezahlt wurde.
  • Einzahlungen sind nur zulässig, sofern Sie über keine Freizügigkeitsleistungen bei Freizügigkeitseinrichtungen verfügen.
  • Mit jeder Einzahlung beginnt die Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalauszahlungen erneut.
  • Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und waren zuvor nie in einer Schweizer Pensionskasse versichert, beträgt die maximale jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nach dem Eintritt in die Pensionskasse 20% Ihres versicherten Lohns.
  • Waren Sie früher selbstständig erwerbend und verfügen über Gelder im Rahmen der Säule 3a, werden Ihnen diese beim maximal möglichen Einkaufspotenzial angerechnet.
  • Pro Kalenderjahr sind maximal drei Einzahlungen in die Pensionskasse (Pensionsplan, Kapitalplan und VP-Konto) möglich. Der gesamte Betrag aller Einzahlungen darf CHF 1'300'000 pro Jahr nicht überschreiten. 
  • Versicherte, die einen Vorsorgeausgleich aus Scheidung geleistet haben, dürfen diesen Betrag jederzeit wieder voll oder teilweise einkaufen.
Die Einzahlungen, sogenannte Einmaleinlagen, werden mit dem vom Stiftungsrat festgelegten Zinssatz verzinst, seit 2018 liegt der Zinssatz generell bei 0%. Gleichzeitig werden die Zahlungen für den Kapitalplan auf Ihren Namen im UBS AST2 EA – Kapital Plus 2019 investiert, d.h. es werden Fondsanteile gekauft. Ist der Wert der Fondsanteile bei Fälligkeit des Sparkapitals (Alter, Tod, Invalidität oder Austritt) höher als derjenige des verzinsten Sparkapitals, kommt eine Gewinnbeteiligung zur Auszahlung. Die prozentuale Höhe der Gewinnbeteiligung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. 

Alle Einkäufe müssen über Ihr persönliches Bankkonto einbezahlt werden.

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Bankverbindung für Einkäufe in den Kapitalplan

Einkäufe in die Pensionskasse müssen über  "MySwissRePension" (unter MyHR / Payroll & Benefits incl. Pension Fund) initiiert werden. 
Dazu muss unter dem Menüpunkt "Simulationen" der gewünschte Plan für den persönlichen Einkauf aufgerufen werden:

In der Simulation "Einkauf in den Kapitalplan" geben Sie bitte den gewünschten Einkaufsbetrag und das Datum der Einzahlung ein und klicken auf 'Weiter'.

Auf der Auswertung muss man den Einzahlungsschein für die Überweisung durch Anklicken des Links generieren, um mit diesem den entsprechenden Einkauf zu tätigen. 

Bitte beachten Sie, dass Sie erst einen Einzahlungsschein generieren können, wenn Sie im Self-Service bestätigt haben, dass Sie kein 3a-Konto oder Konti besitzen, dessen Betrag den erlaubten Betrag gemäss BSV übersteigt (Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens), und dass Sie keine nicht eingebrachte Freizügigkeitsleistungen in der Schweiz besitzen. 

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