Definitive Verzinsung der Altersguthaben in Pensionsplan (inkl. VP-Konto) und des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2021
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Nach dem Pandemieschock 2020 trotzten die Börsen in diesem Jahr allen Widerständen. Weder steigende Inflationsraten, höhere Energiepreise, stockende Lieferketten oder Schwierigkeiten im chinesischen Immobilienmarkt noch die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der fortschreitenden Pandemie konnten die Stimmung nachhaltig drücken. Zum Jahresende resultierten deshalb beachtliche Aktiengewinne. Ganz anders sah es bei den festverzinslichen Papieren aus: Obligationen büssten an Wert ein, beeinflusst vor allem von einer vorsichtig werdenden US-Notenbank.
In diesem Umfeld konnte die Pensionskasse eine Performance im hohen einstelligen Bereich erwirtschaften.
Definitive Verzinsung des Altersguthabens im Pensionsplan und VP-Konto für das Jahr 2021
Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2021 entschieden:
- Die ordentliche Verzinsung des obligatorischen und überobligatorischen Altersguthabens im Pensionsplan und im VP-Konto rückwirkend per 1. Januar 2021 mit 1,50% vorzunehmen, was dem für Rentenbezüger momentan garantierten Zinssatz von 1,50% auf das Rentenkapital entspricht.
- Die provisorische Rendite 2021 erlaubt zudem, die in den letzten Jahren erfolgte Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern teilweise auszugleichen, ohne die nachhaltige finanzielle Sicherheit der Pensionskasse Swiss Re zu gefährden. Die Ausgleichsverzinsung beträgt 6,50% auf dem obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben im Pensionsplan und im VP-Konto für das Jahr 2021. Somit konnte dem Anliegen des Stiftungsrats, die in den Vorjahren entstandene Ungleichbehandlung zwischen den Generationen bei künftigen Verzinsungen zu berücksichtigen, im Jahr 2021 entsprochen werden.
Aktive Versicherte und Bezüger einer Lohnersatzleistung oder einer temporären Invalidenpension
Die ordentliche Verzinsung von 1,50% sowie die Ausgleichsverzinsung von insgesamt 6,50%, wird für alle Versicherten gewährt, die am 31. Dezember 2021 dem aktiven Versichertenbestand angehören, resp. per 31. Dezember 2021 eine Lohnersatzleistung oder eine temporäre Invalidenpension beziehen. Bei einem unterjährigen Eintritt im Jahr 2021 werden sowohl die ordentliche Verzinsung als auch die Ausgleichsverzinsung pro rata gewährt. Der gesamte Zinsbetrag wird dem Altersguthaben per 31. Dezember 2021 gutgeschrieben.
Definitive Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2021
Der Stiftungsrat bestätigt, dass der Zinssatz für die Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2021 bei 0,00% bleibt.
Die aktiven Versicherten geniessen eine Kapitalzinsgarantie im Kapitalplan. Das heisst, sie erhalten bei Auszahlung des Kapitalplans (z.B. bei Austritt, Pensionierung, Tod, 100% Invalidität) mindestens die einbezahlten Beiträge und Einkäufe zuzüglich allfällige vom Stiftungsrat beschlossene Verzinsungen (über die gesamte Laufzeit gerechnet). Zusätzlich können sie von der Performance des "UBS AST2 EA Kapital Plus 2019" profitieren. Im Vorsorgefall erhalten sie immer den höheren der beiden Werte Sparkapital und Wert der Fondsanteile. Damit haben die Versicherten kein Verlustrisiko aufgrund von Kursverlusten, können aber zu 100% von Kurssteigerungen profitieren.
Unterjähriger Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben im Pensionsplan (inkl. VP-Konto) für das Jahr 2022
Aufgrund der tiefen Zinsen behält der Stiftungsrat das vorsichtige Zinsversprechen für das Jahr 2022 bei und hat deshalb an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2021 entschieden, den unterjährigen Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben im Pensionsplan (inkl. VP-Konto) für das Jahr 2022 in der Höhe des BVG-Mindestzinssatzes und damit bei 1,00% festzulegen.
Unterjähriger Zinssatz für die Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für 2022
Aufgrund der Kapitalgarantie hat der Stiftungsrat entschieden, den unterjährigen Zinssatz für die Verzinsung des Sparkapitals im Kapitalplan für das Jahr 2022 auf 0,00% festzulegen.