Mitarbeitende, die im Kalenderjahr das 18. Altersjahr erreichen und einen Jahreslohn von mehr als CHF 22'050 verdienen, sind ab dem 1. Januar dieses Kalenderjahres in der Pensionskasse für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Diese Beiträge werden gesamthaft vom Arbeitgeber übernommen.
Mitarbeitende, die im Kalenderjahr das 20. Altersjahr erreichen und einen Jahreslohn von mehr als CHF 22'050 verdienen, sind ab dem 1. Januar dieses Kalenderjahres sind in der Pensionskasse für die Risiken Tod und Invalidität versichert und bezahlen zusätzlich Sparbeiträge.
Sie können im Pensionsplan zwischen drei Beitragskategorien wählen. Standardmässig werden Beiträge der Kategorie 1 erhoben. Der Versicherte kann die Beitragskategorie jederzeit ändern, muss die neu gewählte Beitragskategorie dann aber für mindestens ein Jahr beibehalten. Der gewählte Beitrag wird als Altersgutschrift dem individuellen Alterskonto des Versicherten gutgeschrieben und direkt vom Salär abgezogen.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls mit länger dauernder Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers in der Pensionskasse nur für den Prozentsatz Ihrer persönlichen Sparbeiträge beitragsbefreit sind, welcher von Ihnen gewählt wurden. Sollten Sie einen Beitrag der Kategorie 2 oder 3 gewählt haben, so wird die Beitragsbefreiung auch nur auf den entsprechenden 4.8% oder 0% gewährt werden und kann nicht mehr geändert werden.
Die Altersgutschrift des Arbeitgebers beträgt bei Personen mit Alter 20 bis Alter 24 in allen Beitragskategorien 9.5% des versicherten Lohnes und bei Personen ab Alter 25 in allen Beitragskategorien 18.5% des versicherten Lohnes.