Neuerungen ab 01.01.2024

Liebe Versicherte der Pensionskasse Swiss Re

Wir freuen uns sehr, Ihnen zwei Verbesserungen Ihrer Altersvorsorge vorstellen zu dürfen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Mitarbeitende sparen neu bereits ab 20 Jahren in der Pensionskasse

Zur Stärkung der Altersvorsorge hat der Stiftungsrat mit Zustimmung des Arbeitgebers beschlossen, das Sparen für junge Versicherte bereits ab dem 20. Altersjahr einzuführen und dadurch die Altersvorsorge der unter 25-Jährigen erheblich zu verbessern.

Der Arbeitgeber wird den 20- bis 24-Jährigen ab 1. Januar 2024 monatlich einen Beitrag von 9,5% des versicherten Lohnes1 auf ihr persönliches Sparkonto bei der Pensionskasse überweisen. Dieser Beitrag entspricht einer indirekten Lohnerhöhung. So können unsere jungen Versicherten schon früher für ihr Alter sparen und ihre spätere Alterspension erhöhen. Wie die übrigen Versicherten der Pensionskasse Swiss Re können sie nun auch zusätzlich mit eigenen Sparbeiträgen für ihr Alter vorsorgen und dabei einen Beitrag von 9,5%, 4,8% oder 0,0% ihres versicherten Lohnes auswählen.

Da sich Sparen im jungen Alter durch die Zinseszinseffekte sehr lohnt, steigt die spätere Rente bei voller Beitragsdauer um ca. 11%2.

 

Die Senkung des Koordinationsabzuges führt zu einem höheren versicherten Lohn für alle

Um die Altersvorsorge für alle Versicherten zu stärken, wird der Koordinationsabzug ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 auf CHF 17’000 (für ein 100%-Pensum) gesenkt. Damit unterschreitet die Pensionskasse Swiss Re den gesetzlichen BVG-Koordinationsabzug von CHF 25'7253 um ungefähr ein Drittel.

Durch diese Massnahme steigen der versicherte Lohn und als Folge die absoluten Spar-Beiträge jedes Versicherten. Da Swiss Re für jeden Versicherten 18.5% des jeweiligen versicherten Lohnes als Sparbeitrag in die Pensionskasse einzahlt, erhöht sich der Sparanteil des Arbeitgebers für alle Versicherten mit einem 100%-Prozent-Pensum jährlich um rund CHF 1'500.

Über Ihre Auswahl der Arbeitnehmersparbeitrags-Prozentsätze von 9,5%, 4,8% oder 0,0% des versicherten Lohnes können Sie als Versicherte selbst entscheiden, wieviel Sie zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge beitragen möchten.

Versicherten mit tieferen Einkommen erhöhen damit – relativ gesehen – Ihre spätere Altersleistung überdurchschnittlich.

In der untenstehenden Tabelle finden Sie Beispiele, um wieviel Prozent sich die Altersrente bei verschiedenen Jahreseinkommen durch den reduzierten Koordinationsabzug bei voller Beitragsdauer erhöhen wird.

Jahressalär in CHF

Erhöhung der voraussichtlichen Alterspension in %

60'000

23.2%

80'000

14.7%

100'000

10.8%

120'000

8.5%

150'000

6.5%

180'000

5.2%

200'000

4.6%

250'000

3.6%

An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an Swiss Re, die sich dazu bereit erklärt hat, diese beiden Massnahmen zu unterstützen und damit die Altersvorsorge für alle Versicherten zu verbessern.

 

[1] Ein höherer Beitrag für diese Altersgruppe ist nicht möglich, weil sonst eine sogenannte "Überversicherung" bestehen würde, die gesetzlich nicht erlaubt ist.

[2] Beispielhaft mit der gültigen BVG-Mindest-Verzinsung von 1.00% p.a. und gleichem versicherten Lohn gerechnet.

[3] CHF 25'725 entspricht dem gesetzlichen BVG-Koordinationsabzug im Jahr 2023.