a) Kosten für die Finanzierung der Differenz zwischen der versicherten Altersrente im Alter 65 (Obergrenze: Altersrente basierend auf dem maximal möglichem Alterskapital gemäss Einkauftabelle im Reglement) und der vorzeitigen Altersrente im gewünschten Alter für eine vorzeitige Pensionierung.
b) Kosten für die Finanzierung einer Ergänzungspension in der gewünschten Höhe (maximal der Betrag einer maximalen einfachen AHV-Rente) und für die gewünschte Dauer (maximal bis Alter 65 für Männer und Alter 64 für Frauen). Die Höhe der ausbezahlten Ergänzungspension bleibt während der Dauer der Auszahlung unverändert und wird allfälligen AHV-Erhöhungen nicht angepasst.
Der Versicherte ist bei seiner Wahl völlig frei, er entscheidet frei über die Modalitäten
- Alter bei der der vorzeitigen Pensionierung
- Vollständige oder teilweise Kompensation der Leistungsreduktion (Obergrenze: Altersrente basierend auf dem maximal möglichem Alterskapital gemäss Einkauftabelle im Reglement)
- Vorfinanzierung Alterspension und / oder Ergänzungspension oder Kapitalauszahlung
- Höhe der Einlagen und Zeitpunkt des Einkaufs
- Achtung: Steuerliche Vorschriften müssen jederzeit beachtet werden (3 Jahres-Sperrfrist, konsolidierte Betrachtungsweise).
Es besteht auf Seiten des Versicherten zu keinem Zeitpunkt irgendeine Verpflichtung ausser derjenigen, die steuerlichen Vorschriften jederzeit einzuhalten.