a) Kosten für die Finanzierung der Differenz zwischen der versicherten Altersrente im Alter 65 und der vorzeitigen Altersrente im gewünschten Alter für eine vorzeitige Pensionierung, zusätzlich
b) Kosten für die Finanzierung einer Ergänzungspension in der gewünschten Höhe (maximal der Betrag einer maximalen einfachen AHV-Rente) und für die gewünschte Dauer (maximal bis Alter 65 für Männer und für Frauen (für Jahrgänge 1961 bis 1963 gibt es Übergangsbestimmungen). Die Höhe der ausbezahlten Ergänzungspension bleibt während der Dauer der Auszahlung unverändert und wird allfälligen AHV-Erhöhungen nicht angepasst.
Der Versicherte ist bei seiner Wahl völlig frei, er entscheidet frei über die Modalitäten
- Alter bei der der vorzeitigen Pensionierung
- Vollständige oder teilweise Kompensation der Leistungsreduktion (Obergrenze: Altersrente im Alter 65 basierend auf dem Sparkapital im Pensionsplan (ohne VP-Konto).
- Vorfinanzierung Alterspension und / oder Ergänzungspension oder Kapitalauszahlung
- Höhe der Einlagen und Zeitpunkt des Einkaufs, wobei die gesamten Einkäufe in die Pensionskasse pro Jahr auf maximal CHF 1'300'000 begrenzt sind.
- Achtung: Steuerliche Vorschriften müssen jederzeit beachtet werden (3 Jahres-Sperrfrist, konsolidierte Betrachtungsweise).
Es besteht auf Seiten des Versicherten zu keinem Zeitpunkt irgendeine Verpflichtung ausser derjenigen, die steuerlichen Vorschriften jederzeit einzuhalten.