Befassen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Pensionierung. Spätestens ab Alter 50 ist es sinnvoll, Ihre Möglichkeiten abzuwägen. So haben Sie noch einige Jahre Zeit, um allfällige Anpassungen vorzunehmen. Sie können beispielsweise Einkäufe in die Pensionskasse tätigen, um Ihre zukünftige Altersrente zu erhöhen, eine Teilpensionierung in Betracht ziehen oder die AHV-Rente vorbeziehen.
Die Pensionskasse Swiss Re bietet Ihnen die Möglichkeit sich zwischen 58 Jahren und 70 Jahren pensionieren zu lassen.
Kapitalabfindung anstatt Pension
Versicherte haben die Möglichkeit das vorhandene Altersguthaben im Pensionsplan und VP-Konto oder einen Teil davon in Form von Kapital, anstatt in Form einer Pension zu beziehen.
Die Alterspension berechnet sich dann, aufgrund des nach dem Kapitalbezug verbleibenden Altersguthabens und dem entsprechenden geburtsjahrabhängigen Umwandlungssatz und der gewählten Option der Höhe der Ehegattenpension.
Ein allfälliger Kapitalbezug muss der Pensionskasse spätestens 2 Monate vor der Pensionierung schriftlich mitgeteilt werden. Bei verheirateten Personen ist ebenfalls die notariell beglaubigte Unterschrift des Ehepartners notwendig. Unverheiratete Personen müssen bei einem Kapitalbezug einen Zivilstandsnachweis erbringen.
Bitte senden Sie uns spätestens 2 Monate vor Ihrer Pensionierung das ausgefüllte und unterzeichnete Formular "Antrag auf Kapitalauszahlung bei Altersrücktritt" zu.
Formular "Antrag auf Kapitalauszahlung bei Altersrücktritt"Merkblatt "Renten- oder Kapitalbezug bei der Pensionierung"