AHV

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Rentenanmeldung

Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beziehen will, muss seinen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden.

Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,

  • weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen;
  • weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann;
  • weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten;
  • weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen.

Die Anmeldeformulare sind online und bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.

Die Anmeldeformulare sind unter folgendem Link verfügbar: Anmeldung für eine Altersrente (admin.ch), Sprachen sind wählbar. Die Formulare müssen anschliessend an diejenige Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge einbezahlt wurden.

Bei Mitarbeitenden der Swiss Re ist dies die Ausgleichskasse 81 Versicherung, siehe https://www.ak81.ch/AHV/index.htm

Antrag für eine Rentenvorausberechnung

Wenn ein Versicherter eine Rentenvorausberechnung für seine AHV-Rente benötigt, so kann er das bei der Ausgleichskasse 81 Versicherungen beantragen.

Mehr Infos unter: Ausgleichskasse «Versicherung» (ak81.ch) (nur auf Deutsch, Französisch und Italienisch erhältlich).

Bitte beachten Sie: bei einer vorzeitigen Pensionierung (vor 65) müssen je nach Situation Nichterwerbsbeiträge an die AHV geleistet werden, damit keine Beitragslücken entstehen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Es ist Sache der versicherten Person, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei der Ausgleichskasse.