Die Pensionskasse bietet Ihnen die Flexibilität, zwischen 58 und 70 Jahren in Pension zu gehen. Eine Teilpensionierung mit entsprechender Reduktion des Beschäftigungsgrads ist ab vollendetem 58. Altersjahr möglich. Dabei gilt:
- Es können maximal drei Teilpensionierungsschritte gemacht werden, wobei der letzte Schritt die endgültige Pensionierung ist.
- Der Beschäftigungsgrad muss im ersten Teilpensionierungsschritt um mindestens 20% eines vollen Pensums reduziert werden, die Höhe der Reduktion des Beschäftigungsgrades der nächsten zwei Schritte ist frei wählbar.
- Es kann bei jedem Teilpension zwischen Rente oder einmaliger Kapitalzahlung oder einem Mix aus Rente und Kapital gewählt werden.
- Gesamthaft kann maximal CHF 4'000'000 Kapital aus dem Pensionsplan und dem VP-Konto verrentet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Teilpensionierung den verbleibenden Beschäftigungsgrad nicht wieder erhöhen können. Es gibt kantonalen Steuerbehörden welche höhere Mindestteilschritte als 20% vorsehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrer Teilpensionierung vorgängig bei Ihrer Steuerbehörde zu erkundigen.
Im Simulationstool von
MySwissRePension können Sie für die verschiedenen Teilpensionierungsschritte die jeweilige anteilige voraussichtliche Alterspension berechnen lassen.
Ergänzungspension
Bei einer freiwilligen Teilpensionierung muss die Ergänzungspension grundsätzlich vom Versicherten finanziert werden. Die versicherte Person kann eine Ergänzungspension über Einzahlungen in das VP-Konto finanzieren oder durch eine lebenslange Kürzung der Altersrente.