Kapitalplan

Der Kapitalplan wird ebenfalls als Beitragsprimat geführt.

Es sind alle Festangestellten der angeschlossenen Unternehmen auf der Basis des Beitragslohns (Annual Performance Incentive - API) versichert. Sämtliche Einlagen im Kapitalplan werden im UBS AST2 EA – Kapital Plus 2019 investiert. Ist der Wert der Fondsanteile im Leistungsfall höher als der verzinste Wert des Sparkapitals, resultiert eine Gewinnbeteiligung. Die Gewinnbeteiligung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert des Sparkapitals am Fonds und dem Sparkapital per Stichtag des Vorsorgefalls multipliziert mit dem Prozentsatz der Beteiligung am Fondsgewinn. Der Prozentsatz der Beteiligung am Fondsgewinn ergibt sich durch die vollendeten Jahre seit Beitritt zur Pensionskasse Swiss Re.

Vollendete Jahre Prozentsatz der Beteiligung am Fondsgewinn
0 0%
1 0%
2 10%
3 20%
4 40%
5 70%
6 100%
Die Beteiligung entspricht den vollendeten Jahren und wird nicht nach einem unterjährigen interpolierten Prozentsatz berechnet.
Versicherte mit Eintrittsdatum vor dem 1. Januar 2020 haben Anrecht auf die volle Beteiligung am Fondsgewinn.

Der Versicherte bekommt in jedem Fall mindestens die Beiträge und Einkaufsleistungen, verzinst mit dem jeweils vom Stiftungsrat beschlossenen Zinssatz. Die Leistungen aus dem Kapitalplan werden ausschliesslich in Form von Kapital ausgerichtet.

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Verzinsung

Jahr  Verzinsung 
Definitiv für das Jahr 2024 0,00%
Definitiv für das Jahr 2023 0,00%
Definitiv für das Jahr 2022 0,00%
Definitiv für das Jahr 2021 0,00%
Definitiv für das Jahr 2020 0,00%

Definitiv für das Jahr 2019

0,00%

Definitiv für das Jahr 2018 0,00%

Definitiv für das Jahr 2017

1,00%

2016

1,25%
2015 1,75%
2014 1,75%
2013 1,50%
2012 1,50%
2011 2,00%
2010 2,00%
2009 2,00%
2008 2,75%
2007 2,50%

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UBS AST2 EA - Kapital Plus 2019

Möchten Sie mehr über den Fonds wissen? UBS AST2 EA – Kapital Plus 2019

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Gewinnbeteiligung

Alle Mitarbeiter welche per 1. Januar 2020 oder später in die Pensionskasse eingetreten sind, erhalten die Gewinnbeteiligung basierend auf Ihrer Betriebs- zugehörigkeit. Dabei wird auf die vollen Jahre zwischen dem Eintrittsdatum und dem Datum des Auszahlungsgrunds abgestellt.

Die Beteiligung am Fondsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert des Sparkapitals am Fonds und dem Sparkapital per Stichtag des Vorsorgefalls multipliziert mit dem Prozentsatz der Beteiligung am Fondsgewinn. Der Prozentsatz der Beteiligung am Fondsgewinn ergibt sich durch die vollendeten Jahre seit Beitritt zur Pensionskasse Swiss Re.

Vollendete Jahre Prozentsatz der Beteiligung am Fondsgewinn
0 0 %
1 0 %
2 10 %
3 20 %
4 40 %
5 70 %
6 100 %

Die Beteiligung entspricht den vollendeten Jahren und wird nicht nach einem unterjährigen interpolierten Prozentsatz berechnet.

Sonderbestimmungen gelten bei Invalidität und Tod.