Alle Mitarbeiter welche per 1. Januar 2020 oder später in die Pensionskasse eingetreten sind, erhalten die Gewinnbeteiligung basierend auf Ihrer Betriebs- zugehörigkeit. Dabei wird auf die vollen Jahre zwischen dem Eintrittsdatum und dem Datum des Auszahlungsgrunds abgestellt.
Die Beteiligung am Fondsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert des Sparkapitals am Fonds und dem Sparkapital per Stichtag des Vorsorgefalls multipliziert mit dem Prozentsatz der Beteiligung am Fondsgewinn. Der Prozentsatz der Beteiligung am Fondsgewinn ergibt sich durch die vollendeten Jahre seit Beitritt zur Pensionskasse Swiss Re.
| Vollendete Jahre |
Prozentsatz der Beteiligung am Fondsgewinn |
| 0 |
0 % |
| 1 |
0 % |
| 2 |
10 % |
| 3 |
20 % |
| 4 |
40 % |
| 5 |
70 % |
| 6 |
100 % |
Die Beteiligung entspricht den vollendeten Jahren und wird nicht nach einem unterjährigen interpolierten Prozentsatz berechnet.
Sonderbestimmungen gelten bei Invalidität und Tod.