Ausschlüsse
Dieser strategische Bereich umfasst alle bei der Pensionskasse Swiss Re für die Einanlegerfonds zur Anwendung kommenden Ausschlusslisten und -kriterien.
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Ausschlusslisten
Der allgemeine Grundsatz für Ausschlüsse, die von oder im Auftrag der Pensionskasse Swiss Re vorgenommen werden, ist das gruppenweite Swiss Re ESG Risk Framework. Das ESG Risk Framework von Swiss Re regelt den Umgang der Gruppe mit Nachhaltigkeitsrisiken und wird in Verbindung mit anderen gruppenweiten Frameworks angewendet. Swiss Re verankert Nachhaltigkeit in allen ihren Geschäftsaktivitäten, berücksichtigt ESG-Faktoren in ihrem Underwriting, ihren Investitionen und ihrem Betrieb und stellt gleichzeitig sicher, dass sich Nachhaltigkeit angemessen in Rollen und Verantwortlichkeiten widerspiegelt. Die auf dem ESG Risk Framework basierenden Ausschlusslisten für Unternehmen und Länder werden in regelmässigen Abständen überprüft und der Pensionskasse mitgeteilt.
Im Zuge des voranschreitenden Übergangs zu einer klimafreundlichen Wirtschaft und dem damit einhergehenden Risiko gestrandeter Vermögen (Vermögenswerte, welche von der Gefahr eines klimabezogenen Werteverfalls betroffen sind) wendet die Pensionskasse Swiss Re umfassende Ausschlusskriterien im Bereich von Kohle- und Ölsand-Geschäften an.
In Ergänzung zu den Ausschlusslisten der Swiss Re Gruppe verwendet die Pensionskasse Swiss Re die Ausschlussliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK), die sich zum jetzigen Zeitpunkt vor allem auf Hersteller von verbotenem Kriegsmaterial konzentrieren. In diesem Zusammenhang ergänzt die Pensionskasse Swiss Re das Swiss Re ESG Risk Framework um zusätzliche Ausschlusskriterien unter Berücksichtigung der von Schweizer Pensionskassen beobachteten Best Practices.