Stiftungsrat
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Stiftungsrat
Die Pensionskasse Swiss Re hat durch die Rechtsform der Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist entsprechend unabhängig.
Oberstes Organ der Pensionskasse Swiss Re ist der Stiftungsrat. Seine Mitglieder werden jeweils für 3 Jahre gewählt. Die laufende Amtsperiode begann am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2026. Es besteht Parität, das heisst es sind gleichviele Vertreter der Arbeitgeber wie Vertreter der Arbeitnehmer im Stiftungsrat vertreten.
Aufgrund der bestehenden Struktur (Pensionskasse mit mehreren angeschlossenen Unternehmen) werden die Wahlen nach dem Wahlreglement - Anhang E zum Reglement - durchgeführt.
Der Stiftungsrat wählt den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin.
Zu den Hauptaufgaben des Stiftungsrats gehören
- das Erlassen und die Änderungen des Reglements
- die Festlegung der Anlagestrategie
- die Überwachung der Geschäftsführung und der Vermögensanlage
Arbeitgebervertretende
Hermann Geiger
Stiftungsratspräsident
Swiss Re Management AG
Olaf Lang
Swiss Re Management AG
Jan Heckler
Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Martina Moosmann
Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Arbeitnehmervertretende
Mila Winter
Vizepräsidentin
Swiss Re Management AG
Antonia Hitz
Swiss Re Management AG
Cornelia Iacobacci
Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Philippe Peter
Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG