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Stiftungsrat

Die Pensionskasse Swiss Re hat durch die Rechtsform der Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist entsprechend unabhängig.

Oberstes Organ der Pensionskasse Swiss Re ist der Stiftungsrat. Seine Mitglieder werden jeweils für 3 Jahre gewählt. Die laufende Amtsperiode begann am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2026. Es besteht Parität, das heisst es sind gleichviele Vertreter der Arbeitgeber wie Vertreter der Arbeitnehmer im Stiftungsrat vertreten.

Aufgrund der bestehenden Struktur (Pensionskasse mit mehreren angeschlossenen Unternehmen) werden die Wahlen nach dem Wahlreglement - Anhang E zum Reglement - durchgeführt.

Der Stiftungsrat wählt den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin.

Zu den Hauptaufgaben des Stiftungsrats gehören

  • das Erlassen und die Änderungen des Reglements
  • die Festlegung der Anlagestrategie
  • die Überwachung der Geschäftsführung und der Vermögensanlage

Arbeitgebervertretende

 

Hermann Geiger

Stiftungsratspräsident

Swiss Re Management AG

 

Olaf Lang

Swiss Re Management AG

 

Jan Heckler

Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG

 

Martina Moosmann

Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG

 

Arbeitnehmervertretende

 

Mila Winter

Vizepräsidentin

Swiss Re Management AG

 

Antonia Hitz

Swiss Re Management AG

 

Cornelia Iacobacci

Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG

 

Philippe Peter

Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG