2025
Anpassung der laufenden Pensionen an die Teuerung
Über allfällige Anpassungen der laufenden Pensionen an die Teuerung entscheidet der Stiftungsrat jährlich. Dabei berücksichtigt er die finanzielle Lage der Pensionskasse Swiss Re gemäss dem provisorischen Monatsabschluss per 31. Oktober sowie die Preisentwicklung der vergangenen Jahre.
Aufgrund der Tatsache, dass die durchschnittliche jährliche Inflation der letzten 10 Jahre unter 0,7% lag, hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2025 entschieden, dass die laufenden Pensionen im Jahr 2026 nicht an die Teuerung angepasst werden. Mittels einer Schattenrechnung wird sichergestellt, dass die BVG-Mindestanforderungen jederzeit erfüllt werden.
Einmalige Zusatzzahlung
Die Pensionskasse Swiss Re blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 zurück. Trotz anhaltender geopolitischer Unsicherheiten sowie den Handelsstreitigkeiten haben sich die Kapital- und Anlagemärkte sowie unser Anlageportfolio erneut erfreulich entwickelt. Entsprechend steht die Pensionskasse Swiss Re per 31. Dezember 2025 finanziell auf einem soliden Fundament.
Der Stiftungsrat der Pensionskasse Swiss Re legt grössten Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Kapital der Versicherten und der Rentner. Er achtet darauf, dass die Erfüllung der Vorsorgezwecke auf lange Sicht gewährleistet werden kann und dass die Pensionskasse auch bei plötzlichen Turbulenzen an den Kapitalmärkten genügend finanzielle Reserven aufweist, um in einer möglichen Krise voll handlungsfähig zu bleiben.
Aufgrund der hergestellten Generationengerechtigkeit sowie der guten finanziellen Lage per Ende 2025 verfügt die Pensionskasse Swiss Re über die Möglichkeit, alle Rentner am finanziellen Erfolg teilhaben zu lassen. Diese Gelegenheit nutzte der Stiftungsrat und sprach an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2025 allen Rentenbezügern eine freiwillige einmalige Zusatzzahlung, in Abhängigkeit ihres Pensionierungszeitpunktes, zu. Diese zusätzliche Zahlung stellt keine dauerhafte Erhöhung der Rentenleistungen dar und schafft keinen zukünftigen Anspruch.