2024
Anpassung der laufenden Pensionen an die Teuerung
Über allfällige Anpassungen der laufenden Pensionen an die Teuerung entscheidet der Stiftungsrat jährlich, und berücksichtigt dabei die finanzielle Lage der Pensionskasse Swiss Re gemäss dem provisorischen Monatsabschluss per 31. Oktober 2023 und der Preisentwicklung.
Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2023 den provisorischen Monatsabschluss per 31. Oktober 2023 zur Kenntnis genommen. Per 31. Oktober 2023 bestehen keine freien Mittel.
Der Stiftungsrat verfolgt die Entwicklung der finanziellen Lage der Pensionskasse Swiss Re sehr aufmerksam und wird die Verwendung von allfälligen zukünftigen freien Mitteln mit grösster Sorgfalt prüfen. Dabei wird der Fokus in erster Linie darauf liegen, die Ungleichbehandlung der aktiven Versicherten auszugleichen, bevor eine Verwendung von freien Mitteln zu Gunsten der Pensionsbezüger geprüft wird.
Seit 2011 ist die Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten tiefer als die technischen Kosten, welche für die Finanzierung und Sicherstellung der laufenden Pensionen aufgelaufen sind. Der kumulierte Zinsunterschied zu Ungunsten der aktiven Versicherten beläuft sich per Ende 2023 auf provisorisch etwa 18%. In anderen Worten haben die aktiven Versicherten geschätzte 18 Prozentpunkte weniger Verzinsung auf ihrem Kapital erhalten als die Pensionsbezüger im gleichen Zeitraum.
Die laufenden Pensionen wie Alterspension, Invalidenpension, Ehepartnerpension, Kinder- und Waisenpension werden daher per 1. April 2024 nicht angepasst. Mit einer Schattenrechnung wird sichergestellt, dass die BVG-Mindestanforderungen jederzeit erfüllt werden.
Neues Reglement per 1. Januar 2024
Ab 1. Januar 2024 gilt ein neues Reglement für die Pensionskasse Swiss Re.
Als Rentner sind Sie von den Änderungen nicht betroffen.