Die Pensionszahlungen werden im Jahr 2025 mit folgenden Valuta-Daten ausgeführt
24. Januar
23. Mai
24. September
24. Februar
24. Juni
24. Oktober
24. März
24. Juli
24. November
24. April
25. August
18. Dezember
Änderung der Zahlungsadresse
Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein neues Bank- oder Postkonto eröffnet habe und möchte, dass meine Rente auf das neue Konto überwiesen wird?
Melden Sie uns bitte die neuen Bank- bzw. Postkonto-Angaben schriftlich. Telefonische Meldungen können leider nicht verarbeitet werden.
Bitte melden Sie uns Ihre Kontoänderung mit dem nachfolgenden Mutationsformular. Bitte vergessen Sie nicht, uns eine Kopie eines amtlichen Ausweises (ID oder Pass) als Beilage zum Meldeformular mitzusenden.
Wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, muss die Pensionkasse Swiss Re je nach dem neuen Wohnsitzland allenfalls die Quellensteuer von Ihrer Rente (oder von der Kapitalauszahlung) abziehen, auch wenn Ihre Bankverbindung in der Schweiz bleibt.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim Kantonalen Steueramt Zürich (Link).
Melden Sie uns einen Wohnsitzwechsel bitte nachfolgend unter "Adressänderung".